Legal oder illegal, das ist hier die Frage – Filme und Musik im Internet
Als ich vor kurzem am Computer saß und bei MySpace The Other hörte, fragte ich mich plötzlich: „Woher weiß ich eigentlich, dass das Anhören dieser Musik legal ist?“. Nach kurzem Grübeln wurde mir klar: Die Urheber der Songs, also die Interpreten, haben die Titel ins Netz geladen. Ich darf die Musik mit ihrer Erlaubnis anhören. Aber wie verhält sich das bei anderen Websites im Internet, wo dies nicht der Fall oder nicht klar erkenntlich ist? Wann mache ich mich strafbar? Erst beim Download oder auch schon beim online anhören? Und wie sieht das Problem bei Filmen aus? Ist Hollywood am Heimrechner über ein kostenfreies ‚Kinoportal’ verboten? Das nächste Problem: Sind Fernsehmitschnitte auf VHS, DVD der Festplatte legal? Fragen über Fragen, die beantwortet werden wollen! Um das zu schaffen informierte ich mich im ‚World Wide Web’ und stieß auf die Internetseite der Bundeszentrale für politische Bildung: http://www.bpb.de/
Hier wurde "Urheberrecht im Alltag" veröffentlicht, ein Buch dass dieses Thema behandelt.
Nun bin ich im Stande, euch die Gesetzeslage zu erklären…
Welche verschiedenen Regeln gibt es beim Ansehen und Downloaden von Filmen im Web?
Wenn man sich Filme auf Kinoportalen oder ähnlichem ansieht, muss man vier Fälle unterscheiden. Erstens, wenn der Streifen, den man sich anschauen will, noch nicht im deutschen Kino gelaufen ist. Zweitens, wenn der Film bereits in deutschen Kinos zu sehen war, allerdings noch nicht auf einem Datenträger (VHS, DVD etc.) im Handel erhältlich ist. Der dritte Fall beinhaltet Filme, die im Kino zu sehen waren und auf einem Datenträger erschienen sind, jedoch noch nicht im Free TV zu sehen waren. Der letzte Fall tritt ein, wenn der Film bereits im Fernsehen lief, ich ihn also zur jeweiligen Sendezeit hätte sehen können.
Jetzt kenne ich die verschiedenen Sachlagen, aber welche Konsequenzen haben sie? Ich mache mich prinzipiell nur strafbar, wenn es klar erkenntlich war, dass der Film illegaler Weise von mir gesehen wird. Was bedeutet das jetzt für mich?
Wenn ich mir also den neuen Blockbuster, der in Deutschland noch nicht auf der Kinoleinwand läuft (Fall eins), im Internet ansehe, wird vom Gesetz vorausgesetzt, dass man erkennt: „Das kann nicht legal sein!“. Falls ich ihn also anschaue, ist das eine Straftat. Wenn ich den Film bereits im Kino sehen, ihn allerdings noch nicht auf DVD kaufen kann, muss ich ebenfalls erkennen, dass es illegal wäre. Schließlich kann es sich dann nur um einen Mitschnitt vom Kino (was verboten ist) handeln oder um eine illegale Kopie des Originals.
Ein Streitfall ist die dritte Situation: Hollywoods Schöpfung ist im Handel als DVD erhältlich, aber noch nicht im Free TV ausgestrahlt wurden. Ich würde mich strafbar machen, wenn es ein Kinomitschnitt oder eine Kopie des Originals wäre. Falls es sich um eine Privatkopie des Uploaders handelt, würde nur der sich strafbar machen, da die Verbreitung illegal ist. Ich kann aber natürlich nicht wissen von welcher Art das Filmmaterial ist. Deswegen kann ich auch nicht einschätzen, ob es illegal wäre, es zu sehen. Es gab schon unterschiedliche Urteilssprechungen über User in diesem Fall…
Am einfachsten ist es, wenn der Film bereits im Free TV gesendet wurde, da ich dann keine Illegalität erkennen kann. Somit kann man sich ältere Filme getrost online anschauen ohne sich dabei strafbar zu machen. Allerdings ist ein Veröffentlichen bzw. Verbreiten verboten.
Während ein Film im Fernsehen läuft, darf ich ihn getrost auf VHS, DVD oder Festplatte aufnehmen, allerdings nur zur Privatnutzung, was auch wieder ein sehr dehnbarer Begriff ist…
Wie verhält es sich mit Musik?
Bei Musik ist es im Grunde das Selbe. Der Mitschnitt von Radiosendungen ist prinzipiell legal, da die Lieder dann ‚öffentlich’ gemacht wurden und jeder sie aufzeichnen darf.
Mein Fazit
Puh, ich merke, das Ganze ist komplizierter als erwartet. Wie immer gibt es in Deutschland hundert Ausnahmen und Sonderfälle. Dadurch wird alles nur schwerer begreiflich. Zusätzlich erwartet man von mir als User, dass ich Straftaten erkenne. Bin ich ein Jurist? Klare Antwort: Nein!
Die komplette Regelung sollte, wenn es nach mir ginge, Musik- und Filmnutzung im Internet vollständig verbieten oder erlauben. Da man 99,99% der ‚Straftäter’ nicht fassen kann, bin ich für die ‚Erlaubnis’. Dann könnte sich die Filmindustrie direkt darauf einstellen und mit Marketing, Werbung und Merchandising diese neue Einnahmequelle auch nutzen!
Hier wurde "Urheberrecht im Alltag" veröffentlicht, ein Buch dass dieses Thema behandelt.
Nun bin ich im Stande, euch die Gesetzeslage zu erklären…
Welche verschiedenen Regeln gibt es beim Ansehen und Downloaden von Filmen im Web?
Wenn man sich Filme auf Kinoportalen oder ähnlichem ansieht, muss man vier Fälle unterscheiden. Erstens, wenn der Streifen, den man sich anschauen will, noch nicht im deutschen Kino gelaufen ist. Zweitens, wenn der Film bereits in deutschen Kinos zu sehen war, allerdings noch nicht auf einem Datenträger (VHS, DVD etc.) im Handel erhältlich ist. Der dritte Fall beinhaltet Filme, die im Kino zu sehen waren und auf einem Datenträger erschienen sind, jedoch noch nicht im Free TV zu sehen waren. Der letzte Fall tritt ein, wenn der Film bereits im Fernsehen lief, ich ihn also zur jeweiligen Sendezeit hätte sehen können.
Jetzt kenne ich die verschiedenen Sachlagen, aber welche Konsequenzen haben sie? Ich mache mich prinzipiell nur strafbar, wenn es klar erkenntlich war, dass der Film illegaler Weise von mir gesehen wird. Was bedeutet das jetzt für mich?
Wenn ich mir also den neuen Blockbuster, der in Deutschland noch nicht auf der Kinoleinwand läuft (Fall eins), im Internet ansehe, wird vom Gesetz vorausgesetzt, dass man erkennt: „Das kann nicht legal sein!“. Falls ich ihn also anschaue, ist das eine Straftat. Wenn ich den Film bereits im Kino sehen, ihn allerdings noch nicht auf DVD kaufen kann, muss ich ebenfalls erkennen, dass es illegal wäre. Schließlich kann es sich dann nur um einen Mitschnitt vom Kino (was verboten ist) handeln oder um eine illegale Kopie des Originals.
Ein Streitfall ist die dritte Situation: Hollywoods Schöpfung ist im Handel als DVD erhältlich, aber noch nicht im Free TV ausgestrahlt wurden. Ich würde mich strafbar machen, wenn es ein Kinomitschnitt oder eine Kopie des Originals wäre. Falls es sich um eine Privatkopie des Uploaders handelt, würde nur der sich strafbar machen, da die Verbreitung illegal ist. Ich kann aber natürlich nicht wissen von welcher Art das Filmmaterial ist. Deswegen kann ich auch nicht einschätzen, ob es illegal wäre, es zu sehen. Es gab schon unterschiedliche Urteilssprechungen über User in diesem Fall…
Am einfachsten ist es, wenn der Film bereits im Free TV gesendet wurde, da ich dann keine Illegalität erkennen kann. Somit kann man sich ältere Filme getrost online anschauen ohne sich dabei strafbar zu machen. Allerdings ist ein Veröffentlichen bzw. Verbreiten verboten.
Während ein Film im Fernsehen läuft, darf ich ihn getrost auf VHS, DVD oder Festplatte aufnehmen, allerdings nur zur Privatnutzung, was auch wieder ein sehr dehnbarer Begriff ist…
Wie verhält es sich mit Musik?
Bei Musik ist es im Grunde das Selbe. Der Mitschnitt von Radiosendungen ist prinzipiell legal, da die Lieder dann ‚öffentlich’ gemacht wurden und jeder sie aufzeichnen darf.
Mein Fazit
Puh, ich merke, das Ganze ist komplizierter als erwartet. Wie immer gibt es in Deutschland hundert Ausnahmen und Sonderfälle. Dadurch wird alles nur schwerer begreiflich. Zusätzlich erwartet man von mir als User, dass ich Straftaten erkenne. Bin ich ein Jurist? Klare Antwort: Nein!
Die komplette Regelung sollte, wenn es nach mir ginge, Musik- und Filmnutzung im Internet vollständig verbieten oder erlauben. Da man 99,99% der ‚Straftäter’ nicht fassen kann, bin ich für die ‚Erlaubnis’. Dann könnte sich die Filmindustrie direkt darauf einstellen und mit Marketing, Werbung und Merchandising diese neue Einnahmequelle auch nutzen!
cell shadding - 12. Jan, 20:27